AGB



Vertragspartner


Der Chartervertrag wird zwischen dem Yachteigner und dem Charterer geschlossen und besteht aus dem vom Charterer signierten Vertragsformular und der schriftlichen Bestätigung durch den Yachteigner.

Fahrtgebiet

Das Fahrtgebiet erstreckt sich auf die gesamte Ostsee. Außerhalb des vereinbarten Fahrtgebietes besteht kein Versicherungsschutz.

Zahlung und Kaution

Der Charterpreis ist zu 30% bei Vertragsabschluss fällig, der Restbetrag (70%) ist 4 Wochen vor Antritt der Reise gleichzeitig mit der Kaution fällig.
Bei Rückgabe der Yacht sind 20,- € pauschal für Gas fällig. Bankgebühren im Geldverkehr mit ausländischen Banken gehen zu Lasten des Charterkunden.

Rücktritt des Charterers

Kann der Charterer die Charter nicht antreten, so informiert er unverzüglich schriftlich den Vercharterer. Gelingt eine Ersatzcharter, so werden die bis dahin geleisteten Zahlungen nach Abzug einer Bearbeitungsgebühr von 10% des Charterpreises rückerstattet, soweit nicht der Charterer nachweist, dass dem Vercharterer nur geringere Kosten entstanden sind. Gelingt keine Ersatzcharter, hat der Charterer die folgenden Stornierungskosten zu tragen:
• Bei Stornierung der Charter bis zu 60 Tagen vor Charterbeginn 30% des Charterpreises
• Bei Stornierung der Charter bis zu 30 Tagen vor Charterbeginn 70% des Charterpreises
• Bei Stornierung der Charter weniger als 7 Tage vor Charterbeginn 100% des Charterpreises
Es wird unbedingt der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung empfohlen!

Versicherung

Die Yacht ist haftpflicht- und kaskoversichert. Die Selbstbeteiligung pro Schadensfall entspricht der hinterlegten Kaution. Die Selbstbeteiligung ist im Schadensfall vom Charterer zu tragen.

Die Versicherungsbedingungen sind Bestandteil dieses Vertrages und können auf Wunsch angefordert werden. Eine Kopie der Versicherungsbedingungen befindet sich an Bord.
Die vorgenannten Versicherungen führen zu keiner Haftungsfreistellung des Charterers für Schäden, die nicht von der Versicherung ersetzt werden oder durch grobe Fahrlässigkeit an der Charteryacht entstanden sind.
Für Handlungen und Unterlassungen des Charterers, für die der Charterer von dritter Seite haftbar gemacht wird, hält der Charterer den Vercharterer von allen privat- und strafrechtlichen Folgen, auch von allen Kosten und Rechtsverfolgungen im In- und Ausland frei. Der Charterer übernimmt die Yacht auf eigene Verantwortung. Der Vercharterer haftet weder für ihn, noch für andere Personen an Bord.
Im Schadensfall ist der Charterer verpflichtet, dem Vercharterer und der Versicherung sämtliche Auskünfte zu einem möglichen Schadensfall zu erteilen. Ein schriftlicher Schadensbericht ist auf dem dafür vorgesehen Formular (an Bord befindlich) auszufüllen. Eine Weigerung kann zu Regressansprüchen gegen den Charterer seitens des Vercharterers und/oder der Versicherung führen.

Der Abschluss einer erweiterten Skipperhaftpflichtversicherung und einer Folgeschadenversicherung wird empfohlen.

Die hinterlegte Kaution wird bei mängelfreier Rückgabe und nach Vorlage des Tauchberichts nach Charterende zurückerstattet. Schäden und Verluste werden mit der Kaution verrechnet. Die Rückzahlung erfolgt per Überweisung auf das vom Charterer umseitig genannte Konto. Der Charterer erhält eine schriftliche Kautionsabrechnung.

Verhalten im Schadensfall

Bei Schäden, Kollisionen und Havarien oder sonstigen außergewöhnlichen Vorkommnissen ist unverzüglich der Vercharterer telefonisch oder telegraphisch zu informieren. Beim Schaden am Schiff oder an Personen fertigt der Charterer eine Niederschrift darüber an und sorgt für Bestätigung des Hafenmeisters (oder des Arztes bzw. der Polizei).
Der Vercharterer haftet nicht für solche Schäden, die aus Ungenauigkeiten, Veränderungen und Fehlern des zur Verfügung gestellten nautischen Hilfsmaterials wie z. B. Seekarten, Hafenhandbücher, Kompass, Radar, GPS-Navigator usw. verursacht werden. Der Ausfall von navigatorischen Hilfsmitteln während des Törns wie GPS-Navigator, Radar usw. stellt kein Grund zur Minderung der Chartergebühr dar. Der Charterer hat sich vor Törnbeginn über die Gegebenheiten des Fahrtgebietes eingehend zu informieren, wie z.B. über Strömungen und veränderte Wassertiefe bei starken Winden.

Kenntnisse und Pflichten des Charterers bzw. des Schiffsführers

„Der Charterer / Schiffsführer erklärt ausdrücklich...“:

01. im Besitz der amtlich vorgeschriebenen Befähigungsnachweise (SBF-See oder SKS oder höher, sowie eines beschränkt gültigen Funkbetriebszeugnisses oder höher ) zu sein.
02. die nautischen und seemännischen Kenntnisse zum Befahren des vorgesehenen Seegebietes zu haben.
03. die Seemannschaft zu beherrschen und ausreichende Erfahrung in der Führung der gecharterten Yacht zu besitzen.
04. ab Windstärke 6 Beaufort und höher ist ein Verlassen des Hafens/ Liegeplatzes mit der Yacht nicht gestattet.
05. die gesetzlichen Bestimmungen eines Gastlandes zu beachten und An- und Abmeldungen beim Hafenmeister vorzunehmen.
06. keine Veränderungen am Schiff oder an der Ausrüstung vorzunehmen.
07. Yacht und Ausrüstung pfleglich zu behandeln, als sei es sein Eigentum.
08. die Yacht nur mit Bootsschuhen zu betreten.
09. das Logbuch in der gesetzlich vorgesehenen Form zu führen.
10. nur nach Rücksprache an Regatten oder anderen sportlichen Wettkämpfen teilzunehmen.
11. Haustiere nur nach Rücksprache mitzubringen.
12. im Falle der Havarie oder ähnlichen Fällen die Yacht immer mit der eigenen Leine abschleppen zu lassen und keine Vereinbarungen über Abschlepp- oder Bergungskosten zu treffen.

Übergabe der Yacht

Die Yacht wird sauber, segelklar und voll getankt dem Charterer übergeben. Schiffszustand und Vollständigkeit von Ausrüstung und Inventar müssen bei Übergabe vom Charterer anhand der Checkliste überprüft werden. Schäden an der Yacht und Ausrüstung, die die Seetüchtigkeit der Yacht nicht beeinträchtigen und die Nutzung der Yacht weiterhin ermöglichen, berechtigen nicht zur Minderung oder zum Rücktritt.

Rücktritt des Charterers oder Minderung des Charterpreises bei verspäteter Übergabe


Kann die gebuchte Yacht zu dem im Chartervertrag vereinbarten Termin nicht übergeben werden (z.B. wegen Havarie, Seeuntüchtigkeit in­folge Unfall bei der Vorcharter, etc.), kann der Vercharterer eine gleichwertige Ersatzyacht stellen.
Wird die Yacht oder zumindest eine gleichwertige Ersatzyacht nicht rechtzeitig zum im Chartervertrag vereinbarten Termin vom Vercharterer zur Verfügung gestellt, so kann der Charte­rer frühestens 48 Stunden danach bei voller Erstattung aller geleisteten Zahlungen aus diesem Vertrag zurücktreten. Über den Charterpreis hinausgehende Ersatzansprüche des Charterers sind ausgeschlossen. Tritt der Charterer nicht vom Vertrag zu­rück, so behält er Anspruch auf Erstattung des anteiligen Charterpreises für die Zeit, um die das Schiff später übergeben wurde.

Rückgabe der Yacht

Der Charterer hat seinen Törnplan so einzurichten, dass eine vertragsgemäße Rückgabe pünktlich erfolgen kann. Eine Verlängerung der Charterzeit ist nur mit Zustimmung des Vercharterers möglich. Verlässt der Charterer die Yacht an einem anderen als dem vereinbarten Ort, gleich aus welchem Grund, so trägt der Charterer alle Kosten für die Rückführung der Yacht zu Wasser oder Land. Verspätete Schiffsrückgabe führt zu Ersatzansprüchen seitens des Vercharterers. Bei schuldhaft durch den Charterer verspäteter Rückgabe am vereinbarten Rückgabetag wird ab vereinbarter Rückgabezeit jede angefangene Stunde mit 50,- EURO berechnet. Der Chartervertrag gilt als grundsätzlich verlängert bis zur Rückgabe der Yacht.

Die Yacht wird nach Rückkehr im sauberen, aufgeklarten, voll getankten Zustand zurückgegeben. Sollte die Yacht nicht voll getankt sein, wird eine Tankpauschale von 35,00 EUR zuzüglich des verbrauchten Treibstoffs berechnet. Die Sonderreinigung einer Toilettenverstopfung wird mit 125,- EURO berechnet.

Reparaturen während des Törns

Die Reparatur von Schäden durch normalen Materialverschleiß bis 100,- EURO können vom Charterer ohne Rücksprache veranlasst werden. Diese Ausgaben werden vom Vercharterer bei Vorlage einer quittierten Rechnung (ausgestellt auf den Vercharterer) zurückerstattet. Reparaturen, die den Betrag von 100,- EURO übersteigen, bedürfen der Zustimmung des Vercharterers.

Motorenüberwachung

Der Ölstand des Motors ist täglich zu überprüfen. Schäden, die durch Trockenlaufen des Motors oder Überhitzung durch mangelnde Kühlwasserzufuhr entstehen, sind in keinem Fall versichert und gehen zu Lasten des Charterers. Ebenso kann der Motor bei Schräglage unter Segeln über 10 Grad Krängung nicht benutzt werden, da der Motor dann kein Wasser und Öl bekommt.

Rechenfehler

Bei offensichtlichen Rechenfehlern bei der Ermittlung des Charterpreises und der gebuchten Extras haben der Vercharterer und der Charterer das Recht und die Pflicht, die Preise gemäß der gültigen Preisliste zu korrigieren, ohne das die Rechtswirksamkeit des Vertrages berührt wird.

Stand August 2008

Der Webmaster distanziert sich hiermit ausdrücklich von dem Umfang und den Inhalten der AGBs!

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