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Vertragspartner
Der Chartervertrag wird zwischen dem Yachteigner
und dem Charterer geschlossen und besteht aus
dem vom Charterer signierten Vertragsformular
und der schriftlichen Bestätigung durch den
Yachteigner.
Fahrtgebiet
Das Fahrtgebiet erstreckt sich auf die gesamte
Ostsee. Außerhalb des vereinbarten Fahrtgebietes
besteht kein Versicherungsschutz.
Zahlung
und Kaution
Der Charterpreis ist zu 30% bei Vertragsabschluss
fällig, der Restbetrag (70%) ist 4 Wochen
vor Antritt der Reise gleichzeitig mit der Kaution
fällig.
Bei Rückgabe der Yacht sind 20,- € pauschal
für Gas fällig. Bankgebühren im
Geldverkehr mit ausländischen Banken gehen
zu Lasten des Charterkunden.
Rücktritt
des Charterers
Kann der Charterer die Charter nicht antreten,
so informiert er unverzüglich schriftlich
den Vercharterer. Gelingt eine Ersatzcharter,
so werden die bis dahin geleisteten Zahlungen
nach Abzug einer Bearbeitungsgebühr von 10%
des Charterpreises rückerstattet, soweit
nicht der Charterer nachweist, dass dem Vercharterer
nur geringere Kosten entstanden sind. Gelingt
keine Ersatzcharter, hat der Charterer die folgenden
Stornierungskosten zu tragen:
• Bei Stornierung der Charter bis zu 60
Tagen vor Charterbeginn 30% des Charterpreises
• Bei Stornierung der Charter bis zu 30
Tagen vor Charterbeginn 70% des Charterpreises
• Bei Stornierung der Charter weniger als
7 Tage vor Charterbeginn 100% des Charterpreises
Es wird unbedingt der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung
empfohlen!
Versicherung
Die Yacht ist haftpflicht- und kaskoversichert.
Die Selbstbeteiligung pro Schadensfall entspricht
der hinterlegten Kaution. Die Selbstbeteiligung
ist im Schadensfall vom Charterer zu tragen.
Die Versicherungsbedingungen sind Bestandteil
dieses Vertrages und können auf Wunsch angefordert
werden. Eine Kopie der Versicherungsbedingungen
befindet sich an Bord.
Die vorgenannten Versicherungen führen zu
keiner Haftungsfreistellung des Charterers für
Schäden, die nicht von der Versicherung ersetzt
werden oder durch grobe Fahrlässigkeit an
der Charteryacht entstanden sind.
Für Handlungen und Unterlassungen des Charterers,
für die der Charterer von dritter Seite haftbar
gemacht wird, hält der Charterer den Vercharterer
von allen privat- und strafrechtlichen Folgen,
auch von allen Kosten und Rechtsverfolgungen im
In- und Ausland frei. Der Charterer übernimmt
die Yacht auf eigene Verantwortung. Der Vercharterer
haftet weder für ihn, noch für andere
Personen an Bord.
Im Schadensfall ist der Charterer verpflichtet,
dem Vercharterer und der Versicherung sämtliche
Auskünfte zu einem möglichen Schadensfall
zu erteilen. Ein schriftlicher Schadensbericht
ist auf dem dafür vorgesehen Formular (an
Bord befindlich) auszufüllen. Eine Weigerung
kann zu Regressansprüchen gegen den Charterer
seitens des Vercharterers und/oder der Versicherung
führen.
Der
Abschluss einer erweiterten Skipperhaftpflichtversicherung
und einer Folgeschadenversicherung wird empfohlen.
Die
hinterlegte Kaution wird bei mängelfreier
Rückgabe und nach Vorlage des Tauchberichts
nach Charterende zurückerstattet. Schäden
und Verluste werden mit der Kaution verrechnet.
Die Rückzahlung erfolgt per Überweisung
auf das vom Charterer umseitig genannte Konto.
Der Charterer erhält eine schriftliche Kautionsabrechnung.
Verhalten
im Schadensfall
Bei Schäden, Kollisionen und Havarien oder
sonstigen außergewöhnlichen Vorkommnissen
ist unverzüglich der Vercharterer telefonisch
oder telegraphisch zu informieren. Beim Schaden
am Schiff oder an Personen fertigt der Charterer
eine Niederschrift darüber an und sorgt für
Bestätigung des Hafenmeisters (oder des Arztes
bzw. der Polizei).
Der Vercharterer haftet nicht für solche
Schäden, die aus Ungenauigkeiten, Veränderungen
und Fehlern des zur Verfügung gestellten
nautischen Hilfsmaterials wie z. B. Seekarten,
Hafenhandbücher, Kompass, Radar, GPS-Navigator
usw. verursacht werden. Der Ausfall von navigatorischen
Hilfsmitteln während des Törns wie GPS-Navigator,
Radar usw. stellt kein Grund zur Minderung der
Chartergebühr dar. Der Charterer hat sich
vor Törnbeginn über die Gegebenheiten
des Fahrtgebietes eingehend zu informieren, wie
z.B. über Strömungen und veränderte
Wassertiefe bei starken Winden.
Kenntnisse
und Pflichten des Charterers bzw. des Schiffsführers
„Der Charterer / Schiffsführer erklärt
ausdrücklich...“:
01. im Besitz der amtlich vorgeschriebenen Befähigungsnachweise
(SBF-See oder SKS oder höher, sowie eines
beschränkt gültigen Funkbetriebszeugnisses
oder höher ) zu sein.
02. die nautischen und seemännischen Kenntnisse
zum Befahren des vorgesehenen Seegebietes zu haben.
03. die Seemannschaft zu beherrschen und ausreichende
Erfahrung in der Führung der gecharterten
Yacht zu besitzen.
04. ab Windstärke 6 Beaufort und höher
ist ein Verlassen des Hafens/ Liegeplatzes mit
der Yacht nicht gestattet.
05. die gesetzlichen Bestimmungen eines Gastlandes
zu beachten und An- und Abmeldungen beim Hafenmeister
vorzunehmen.
06. keine Veränderungen am Schiff oder an
der Ausrüstung vorzunehmen.
07. Yacht und Ausrüstung pfleglich zu behandeln,
als sei es sein Eigentum.
08. die Yacht nur mit Bootsschuhen zu betreten.
09. das Logbuch in der gesetzlich vorgesehenen
Form zu führen.
10. nur nach Rücksprache an Regatten oder
anderen sportlichen Wettkämpfen teilzunehmen.
11. Haustiere nur nach Rücksprache mitzubringen.
12. im Falle der Havarie oder ähnlichen Fällen
die Yacht immer mit der eigenen Leine abschleppen
zu lassen und keine Vereinbarungen über Abschlepp-
oder Bergungskosten zu treffen.
Übergabe der Yacht
Die Yacht wird sauber, segelklar und voll getankt
dem Charterer übergeben. Schiffszustand und
Vollständigkeit von Ausrüstung und Inventar
müssen bei Übergabe vom Charterer anhand
der Checkliste überprüft werden. Schäden
an der Yacht und Ausrüstung, die die Seetüchtigkeit
der Yacht nicht beeinträchtigen und die Nutzung
der Yacht weiterhin ermöglichen, berechtigen
nicht zur Minderung oder zum Rücktritt.
Rücktritt des Charterers oder Minderung des
Charterpreises bei verspäteter Übergabe
Kann die gebuchte Yacht zu dem im Chartervertrag
vereinbarten Termin nicht übergeben werden
(z.B. wegen Havarie, Seeuntüchtigkeit infolge
Unfall bei der Vorcharter, etc.), kann der Vercharterer
eine gleichwertige Ersatzyacht stellen.
Wird die Yacht oder zumindest eine gleichwertige
Ersatzyacht nicht rechtzeitig zum im Chartervertrag
vereinbarten Termin vom Vercharterer zur Verfügung
gestellt, so kann der Charterer frühestens
48 Stunden danach bei voller Erstattung aller
geleisteten Zahlungen aus diesem Vertrag zurücktreten.
Über den Charterpreis hinausgehende Ersatzansprüche
des Charterers sind ausgeschlossen. Tritt der
Charterer nicht vom Vertrag zurück,
so behält er Anspruch auf Erstattung des
anteiligen Charterpreises für die Zeit, um
die das Schiff später übergeben wurde.
Rückgabe
der Yacht
Der Charterer hat seinen Törnplan so einzurichten,
dass eine vertragsgemäße Rückgabe
pünktlich erfolgen kann. Eine Verlängerung
der Charterzeit ist nur mit Zustimmung des Vercharterers
möglich. Verlässt der Charterer die
Yacht an einem anderen als dem vereinbarten Ort,
gleich aus welchem Grund, so trägt der Charterer
alle Kosten für die Rückführung
der Yacht zu Wasser oder Land. Verspätete
Schiffsrückgabe führt zu Ersatzansprüchen
seitens des Vercharterers. Bei schuldhaft durch
den Charterer verspäteter Rückgabe am
vereinbarten Rückgabetag wird ab vereinbarter
Rückgabezeit jede angefangene Stunde mit
50,- EURO berechnet. Der Chartervertrag gilt als
grundsätzlich verlängert bis zur Rückgabe
der Yacht.
Die
Yacht wird nach Rückkehr im sauberen, aufgeklarten,
voll getankten Zustand zurückgegeben. Sollte
die Yacht nicht voll getankt sein, wird eine Tankpauschale
von 35,00 EUR zuzüglich des verbrauchten
Treibstoffs berechnet. Die Sonderreinigung einer
Toilettenverstopfung wird mit 125,- EURO berechnet.
Reparaturen
während des Törns
Die Reparatur von Schäden durch normalen
Materialverschleiß bis 100,- EURO können
vom Charterer ohne Rücksprache veranlasst
werden. Diese Ausgaben werden vom Vercharterer
bei Vorlage einer quittierten Rechnung (ausgestellt
auf den Vercharterer) zurückerstattet. Reparaturen,
die den Betrag von 100,- EURO übersteigen,
bedürfen der Zustimmung des Vercharterers.
Motorenüberwachung
Der Ölstand des Motors ist täglich zu
überprüfen. Schäden, die durch
Trockenlaufen des Motors oder Überhitzung
durch mangelnde Kühlwasserzufuhr entstehen,
sind in keinem Fall versichert und gehen zu Lasten
des Charterers. Ebenso kann der Motor bei Schräglage
unter Segeln über 10 Grad Krängung nicht
benutzt werden, da der Motor dann kein Wasser
und Öl bekommt.
Rechenfehler
Bei offensichtlichen Rechenfehlern bei der Ermittlung
des Charterpreises und der gebuchten Extras haben
der Vercharterer und der Charterer das Recht und
die Pflicht, die Preise gemäß der gültigen
Preisliste zu korrigieren, ohne das die Rechtswirksamkeit
des Vertrages berührt wird.
Stand August 2008
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